Nachweis Masernschutz der Klassen 2, 3 und 4 06.10.2020
Sehr geehrte Eltern,
durch die Corona-Pandemie ist der Masernschutz etwas aus dem Blick geraten. Dennoch sind wir verpflichtet, uns nun auch wieder um die Belange des Masernschutzes zu kümmern.
Nach Vorgabe durch das im März 2020 erlassene Masernschutzgesetz sind Sie verpflichtet, einen Nachweis über den Masernschutz Ihres Kindes vorzulegen.
Sie kommen auf folgende Weise der Nachweispflicht nach:
Lassen Sie der Klassenlehrkraft bitte durch Ihr Kind zukommen:
Entweder
den Impfausweis (Impfbuch) oder eine Impfbescheinigung (§ 22 Abs. 1 und 2 Infektionsschutzgesetz) über einen hinreichenden Impfschutz gegen Masern (zwei Masern-Impfungen), bzw. eine beglaubigte komplette Kopie des Ausweises; Sie erhalten das Impfbuch nach Überprüfung selbstverständlich sofort wieder zurück.
oder
ein ärztliches Zeugnis über einen hinreichenden Impfschutz gegen Masern,
oder
ein ärztliches Zeugnis darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt (z.B. nach durchlittener Krankheit),
oder
ein ärztliches Zeugnis darüber, dass aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann (Dauer, während der nicht gegen Masern geimpft werden kann, ist mit anzugeben),
oder
eine Bestätigung einer anderen staatlichen oder vom Masernschutzgesetz benannten Stelle, dass einer der o.g. Nachweise bereits vorgelegen hat (z. B. Bescheinigung des Gesundheitsamtes)
Bitte geben Sie die notwendigen Unterlagen innerhalb der nächsten Woche mit in die Schule.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Brohm-Schlosser
Rektorin
Goethe-Kepler-Grundschule