Gastschulanträge

Als staatliche Volksschule unterliegen wir der Sprengelbindung.  Alle Schüler des Schulsprengels sind der Goethe-Kepler-Grundschule zugewiesen.

Ein Gastschulantrag ist erforderlich, wenn

  • Sie Ihr Kind bei uns anmelden möchten, obwohl Sie außerhalb des Sprengels wohnen.
  • Sie im Schulsprengel wohnen und Ihr Kind aber eine andere Schule besuchen soll.

Der Gastschulantrag muss spätestens am Tag der Einschulung an der zuständigen Sprengelschule gestellt werden.

Die Gründe für den Wechsel des Schulsprengels müssen bei der Antragstellung genannt und belegt werden, z. B.:

  • Sie ziehen demnächst in den gewünschten Schulsprengel um (Mietvertrag oder ähnliches vorlegen)
  • Ihr Kind besucht einen Hort/Mittagsbetreuung im Sprengel der gewünschten Schule (Anmeldung vorlegen)
  • Ihr Kind kann nach dem Unterricht nicht von Ihnen betreut werden und wird von einer Person im gewünschten Schulsprengel betreut (Bescheinigung mit Ihren Arbeitszeiten und Anschrift der betreuenden Person vorlegen)

Das Gebiet, das innerhalb der im Folgenden  genannten  Straßen liegt, ist unser Schulsprengel. Die Anwohner dieser Straßen gehören – soweit nicht anders angegeben – nicht mehr zum Schulsprengel: Rottendorfer Straße – Am Galgenberg  – Stadtgrenze gegen Gerbrunn und Randersacker – Randersackerer Str.  – Kantstraße  – Fichtestraße( incl.) – Göbelslehenstraße  (incl.)– Riemenschneiderstraße (incl.)– Friedrich-Ebert-Ring (Nr. 1 – 12 + 32 – 40) – Rottendorfer Straße