Schuleinschreibung

Schuleinschreibung (Schuljahr 2024/2025)

Muss/Kann mein Kind dieses Jahr bereits eingeschult werden?

Schulpflicht – Zeiträume und Termine – Gastschulanträge

Schulpflichtige Kinder

  • Alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. Juni 2024 sechs Jahre alt geworden sind oder noch werden, sind schulpflichtig. (Schulbeginn: 10. September 2024).
  • Korridorkinder: Bei Kindern, die zwischen dem 01. Juli und dem 30. September 2024 sechs Jahre alt werden, entscheiden die Eltern, ob die Kinder schon in diesem Jahr eingeschult werden oder nächstes Jahr. Teilen Sie uns Ihre Entscheidung schriftlich am besten bis zum 12. März mit, spätestens aber bis 10. April 2024. Bei Unklarheit bieten wir Ihnen unsere Beratung an.
    Korridorkinder, die nicht schriftlich bis zum Stichtag 10. April 2024 vom diesjährigen Schulbeginn abgemeldet werden, sind automatisch schulpflichtig
  • Korridorkinder des letzten Jahres, die noch nicht eingeschult wurden, werden jetzt schulpflichtig. Bitte kommen Sie mit Ihrem Kind zur Schuleinschreibung am 12. März 2024 in das entsprechende Schulhaus.       
  • Die Kinder, die im vergangenen Schuljahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, sind ebenfalls jetzt schulpflichtig und müssen zur Schuleinschreibung kommen. Bitte bringen Sie den letztjährigen Rückstellungsbescheid mit.

Besondere Fälle

  • Kann-Kinder: Alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2024 und dem 31. Dezember 2024 sechs Jahre alt werden, können auf schriftlichen Antrag der Eltern eingeschult werden (abgeben bis spätestens 12. März 2024). Bitte lassen Sie sich unbedingt vom Kindergarten und /oder von der Schule beraten.
  • Vorzeitige Einschulung: Bei Kindern, die nach dem 01. Januar 2025 sechs Jahre alt werden, entscheidet nach schriftlichem Antrag der Eltern (abgeben bis 12. März 2024) die staatliche Schulpsychologin und die Schulleitung über eine eventuelle vorzeitige Einschulung des Kindes.

Zurückstellung: Wenn Sie Ihr schulpflichtiges Kind im kommenden Schuljahr noch nicht einschulen wollen, weil es in seiner Entwicklung verzögert ist, müssen Sie in nächster Zeit, bis spätestens zum 12. März 2024 die Zurückstellung schriftlich beantragen. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung.

Weitere Informationen für die Eltern unserer künftigen Erstklässler

Unser Informationsabend „Rund um den Schulanfang“ findet für alle zukünftigen Erstklasseltern am 05. Februar 2024 um 19:00 Uhr im Foyer der Goetheschule (Von-Luxburg-Str. 3, 97074 Würzburg) statt. Bitte nehmen Sie teil, da Sie hier viele wichtige Informationen erhalten und bei Unklarheiten direkt nachfragen können!

Ein bis zwei Wochen vor der Schuleinschreibung erhalten Sie von uns postalisch eine Mappe mit auszufüllenden Unterlagen, die wir als Schule von Ihnen brauchen. Füllen Sie bitte alle eingehefteten Formblätter aus und bringen Sie diese in der Mappe zur Schuleinschreibung mit.
Lose einliegende Blätter sind zu Ihrer Information, Sie können sie zuhause behalten

Tag der Schuleinschreibung

Der Tag der Schulanmeldung ist der 12. März 2024, 15.30 – 18.00 Uhr

Die Schuleinschreibung findet für alle zukünftigen Erstklässler der Goethe-Kepler-Grundschule statt. Am Goetheschulhaus in der Von-Luxburg-Straße 3 im 1. Stock werden alle Kinder im Umkreis dieser Schule angemeldet, an der Keplerschule, Cronthalstraße 25, wenn Sie auf der Sieboldshöhe/Keesburg wohnen.

Um Ihr Kind an unserer Schule anzumelden, es zurückstellen zu lassen oder einen Gastschulantrag zu stellen, müssen Sie an diesem Tag persönlich an der Goethe-Kepler-Grundschule erscheinen.
Es genügt ein Elternteil/ein Erziehungsberechtigter, das zukünftige Erstklasskind muss ebenfalls dabei sein.
Sollten Sie an diesem Tag aus zwingenden Gründen verhindert sein, melden Sie sich bitte unbedingt im Vorfeld telefonisch oder per Email im Sekretariat. 

Zur Schuleinschreibung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

Die Einschulungsmappe mit allen ausgefüllten Formularen (siehe oben)

  • Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
  • Gesundheitsnachweise (U9)
  • Nachweis über Vorschuluntersuchung im Kiga bzw. Gesundheitsamt (falls schon durchgeführt)
  • Bescheinigung des Masernschutzes (2 Impfungen im Impfbuch oder Bescheinigung des Arztes über Immunisierung durch Krankheit oder Bestätigung des Masernschutzes durch den Kindergarten
  • Einverständniserklärung Kooperation Kiga-GS (Infobogen für die Grundschule)
  • Sorgerechtsbeschluss bei Alleinerziehenden
  • Eventuell Rückstellungsbescheid vom Vorjahr
  • Eltern bekenntnisloser oder nichtchristlicher Kinder überlegen bitte im Vorfeld, welcher Unterricht besucht werden soll: Ethik, Katholischer Religionsunterricht oder Evangelischer Religionsunterricht. Die Entscheidung muss am Tag der Schuleinschreibung im Formular schriftlich vermerkt werden. Der Antrag ist bei bekenntnislosen Kindern oder Kindern nichtchristlicher Religionen in die Mappe bereits eingeheftet.
    Kinder christlichen Glaubens besuchen den Religionsunterricht ihrer Konfession. Hier muss diesbezüglich kein Antrag ausgefüllt werden.

Wenn es organisatorisch möglich ist, berücksichtigen wir gerne Wünsche, mit welchen befreundeten Kindern Ihr Kind in eine gemeinsame Klasse gehen möchte. Diese Namen können Sie auf das Formular „Kinderwünsche“, in der dann zugesandten Einschulungsmappe eintragen und am Schuleinschreibungstag mitbringen.

Kooperations-Kindergärten der Goethe-Kepler-Grundschule

  • Kita Unsere Liebe Frau
  • Kita Sternschnuppe
  • Marienkindergarten
  • Kita Wildwuchs
  • Kita St. Alfons
  • Evangelisches Kinderhaus Sternwarte
  • Kita Maria Ward

Die Eltern der Vorschüler dieser Einrichtungen werden auch in ihren Kitas durch Aushänge von uns über Fragen und Termine zur Einschulung informiert. Zudem pflegen wir zum Wohl Ihres Kindes einen Austausch mit den entsprechenden Leitungen und Erzieherinnen unserer Kooperationskindergärten.

Nach der Schuleinschreibung besuchen unsere Lehrkräfte der Eingangsstufe im späten Frühjahr die Vorschulkinder in ihren Kindergärten.
Die Vorschulkinder dürfen zudem schon vor Beginn Ihrer Einschulung einmal Schulluft schnuppern. Den Termin für die Schnupperstunde (Juni/Juli) erfahren Sie zu gegebener Zeit in Ihrem Kindergarten oder über unsere Homepage.

Falls Ihr Kind keine dieser Einrichtungen besucht und an unsere Schule gehen wird, kommen Sie bitte zu unserem Informationsabend am 05. Februar 2024, melden Sie sich im Sekretariat oder informieren sich weiter über unsere Homepage. https://goethe-kepler-schule.de

Hort- und Mittagsbetreuung

An der Goetheschule gibt es einen Schülerhort mit 25 Plätzen und sowohl an der Goetheschule als auch am Keplerschulhaus je eine Mittagsbetreuung mit insgesamt mehr als 200 Plätzen.

Unsere Hortplätze sind stark beschränkt. Geschwisterkinder haben hier Vorrang.

In der Mittagsbetreuung gibt es bei rechtzeitiger Anmeldung meist keine Kapazitätsprobleme.

Sie können sich an unserem Hort (Betreuung bis 17:00 Uhr und Ferienbetreuung) oder bei den Mittagsbetreuungen (Betreuung bis 16:30 Uhr, ebenfalls Ferienbetreuung) informieren oder vormerken lassen unter folgenden Kontaktdaten:

Hort (Goethe-Schulhaus) Leitung: Frau Dehlan          
Telefon: 0931 99161944 ab 10:00 Uhr
E-Mail: hort-goetheschule@web.de

Mittagsbetreuung (Goethe-Schulhaus) Leitung: Frau Allerdings  
Telefon: 0176 56778715 ab 10:30 Uhr
E-Mail: sonja.allerdings@ealev.de

Mittagsbetreuung (Kepler-Schulhaus) Leitung: Frau Ströhlein        
Telefon: 0931 7841894 oder 0157 50315078 ab 10:00 Uhr
E-Mail: hildegard.stroehlein@ealev.de

Gastschulanträge

Als staatliche Grundschule unterliegen wir der Sprengelbindung. Alle Schüler des Schulsprengels sind der Goethe-Kepler-Grundschule zugewiesen.

Ein Gastschulantrag ist erforderlich,

  • wenn Sie Ihr Kind bei uns anmelden möchten, obwohl Sie außerhalb des Sprengels wohnen.
  • wenn Sie im Schulsprengel wohnen und Ihr Kind eine andere Schule besuchen soll.

Der Gastschulantrag muss spätestens am Tag der Schuleinschreibung an der zuständigen Sprengelschule gestellt werden.

Die Gründe für den Wechsel des Schulsprengels müssen bei der Antragstellung genannt und belegt werden, z. B.:

  • Sie ziehen demnächst in den gewünschten Schulsprengel um (Mietvertrag oder Ähnliches vorlegen)
  • Ihr Kind besucht einen Hort/Mittagsbetreuung im Sprengel der gewünschten Schule (Anmeldung vorlegen)
  • Ihr Kind kann nach dem Unterricht nicht von Ihnen betreut werden und wird von einer Person im gewünschten Schulsprengel betreut (Bescheinigung mit Ihren Arbeitszeiten und Bestätigung und Anschrift der betreuenden Person vorlegen)

AKTUELLER GASTSCHULANTRAG > bei „Formulare“ auf der Homepage

Abgabetermine für Gastschulanträge:

  • Von der Goethe-Kepler-Grundschule weg
    Gastschulantrag im Sekretariat der Goetheschule holen, ausfüllen und dort wieder mit bescheinigenden Dokumenten der Gründe abgeben.
    Abgabetermin: Spätestens 12. März 2024
  • Zur Goethe-Kepler-Grundschule hin
    Gastschulantrag im Sekretariat der Sprengelschule holen und mit bescheinigenden Dokumenten der Gründe abgeben.
    Abgabetermin: Spätestens 12. März 2024

Förderverein

Wir sind stolz auf unseren aktiven Förderverein, der das Angebot der Schule bereichert und unsere Interessen vertritt. Nutzen Sie am Tag der Einschulung die Gelegenheit, sich zu informieren und Mitglied zu werden!

Was ist noch wichtig?

Schulwegtraining

Gehen Sie bitte noch vor dem ersten Schultag mit den Kindern mehrmals den Schulweg ab. Machen Sie auf Gefahrenquellen aufmerksam, üben Sie das richtige Verhalten im Straßenverkehr. Überzeugen Sie sich davon, dass das Kind den Schulweg sicher alleine bewältigen kann. Sicherlich wird es Möglichkeiten geben, zusammen mit anderen Eltern und Kindern einen gemeinsamen Schulweg zu finden.

Links- oder Rechtshänder?

Wenn Sie beobachten, dass Ihr Kind vorwiegend mit der linken Hand arbeitet, sollten Sie die Schule darüber informieren. Wenn Ihr Kind Linkshänder ist, darf es selbstverständlich auch in der Schule mit der linken Hand das Schreiben erlernen. Ein zwanghaftes Umgewöhnen gibt es schon lange nicht mehr.

Wie schreiben wir die Druckschrift?

Wenn Sie mit Ihrem Kind die Druckschrift üben möchten, oder Ihr Kind danach fragt, dann freuen wir uns natürlich sehr darüber. Bitte beachten Sie dabei aber unbedingt den richtigen Bewegungsablauf, da er direkt in die Schreibschrift überleitet. Wenn sich Ihr Kind das Schreiben einfach „irgendwie“ beibringt, muss es sich im schlimmsten Fall in der Schule umgewöhnen und ist gleich zu Anfang frustriert.

Hier finden Sie das Blatt über den Bewegungsablauf der Druckbuchstaben:

GS_D_1-2_Druckschrift und Ziffern_2017-11-17