Ausweitung der Notfallbetreuung
Mit Schreiben vom 24.04.2020 gab das Kultusministerium Bayern heute eine Ausweitung der berechtigten Teilnehmer an der Notfallbetreuung der Schulen bekannt (27.April – 10. Mai 2020)
Berechtigt sind jetzt auch
- Kinder, bei denen nur ein Elternteil in einem strukurrelevanten Berufsfeld tätig ist (bisher notwendig beide Eltern)
- Kinder von alleinerziehenden Berufstätigen
Voraussetzung in beiden Fällen: der Erziehungsberechtigte ist aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeit gehindert, die Betreuung zu leisten
Voraussetzung im Fall der alleinerziehenden Berufstätigen: Das Kind kann nicht durch eine andere im gemeinsamen Haushalt lebende volljährige Person betreut werden. Die Kinder dieser Gruppe können nur an den Angeboten der Mittagsbetreuung teilnehmen, wenn sie hierfür auch vorher angemeldet waren.
Wenn Sie zu einer der beiden Gruppen gehören und Ihr Kind für die Notfallbetreuung anmelden müssen, wenden Sie sich bitte per Email an uns, wir schicken Ihnen dann den Antrag Erklärung zur Berchtigung zu einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall (Notbetreuung) zu.
Nähere Angaben und den oben genannten Antrag zum Download finden Sie auch auf der Homepage des Kultusministeriums Bayern.
https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6945/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html
Herzliche Grüße
Gabriele Brohm-Schlosser
Rektorin